
Hins, der Wettbewerber ist die Bank gezwungen, sich bei ihrer Formalzielkonzeption Angemessenheitsvorstellungen vergleichbarer Wettbewerber anzuschliessen, da andernfalls Störeinflüsse zu befürchten sind, die sich z. B. in Kondi-tionenunterbietungen oder auch in einem Ausschluss vom Konsortialgeschäft bemerkbar machen können. Hiervon zu unters...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/ziele-von-banken-konkurrenzeinflue
Keine exakte Übereinkunft gefunden.